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Steuern und Gebühren

Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer ging man 2015 von 626 Personen aus, die eine Zweitwohnung besitzen. Spätestens 2016 hätte man bei 84 steuerpflichtigen Personen merken müssen, dass die Annahme von 2015 eine Fehleinschätzung war. 2020 sind es nur noch 36 Zweitwohnungsbesitzer. Daher die Empfehlung der Verwaltung, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen. Nach der Abschaffung im Februar 2020 wurde durch die Hintertüre die Zweitwohnungssteuer doch beibehalten.

2020 stehen wohl Erträgen von 8.000 € Aufwände von 10.400 € gegenüber. (Gemeinderatsdrucksache 017/2020).

Laut den Zahlen der Verwaltung legen wir damit 2020 ca. 2.400 € für die Zweitwohnungssteuer drauf. Hier darf man wohl von einem Pyrrhussieg sprechen, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD.

Jetzt ertönt durch dieselbe Fraktion der Ruf nach einer Grundsteuererhöhung, indem nachgefragt wird, welche Einnahmen der Haushaltskasse durch die Nichteinführung der Grundsteuer entgehen. Auf der einen Seite wird sozialer und bezahlbarer Wohnraum gefordert, auf der anderen Seite will man die Grundsteuern erhöht haben. Die Eigentümer von Wohnraum mögen damit zähneknirschend leben können. Was ist jedoch mit den vielen Mietern, auf deren Schultern die Erhöhung mittels der Betriebskostenumlage am Ende landen wird?

Um die Diskussion der Beteiligung der Nachbarkommunen an der Gymnasiumsanierung bzw. um die Gründung eines Schulverbands ist es sehr ruhig geworden. Auch zusätzliche Fördermittel, z.B. aus dem DigitalPakt, sollten angestrebt werden. Damit könnte der Haushalt um Millionen entlastet werden. 

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