Parken in Plochingen
Das Parken ist aufgrund der prekären Parkplatzsituation in Plochingen schon seit Jahren ein Thema. In der Johanniterstraße wird ein Haus mit 9 Wohnungen gebaut. Dem Großteil des Gemeinderats und der Verwaltung reichen 9 Parkplätze aus. Die Mindestzahl der notwendigen Stellplätze ist in BW mit der LBO (Landesbauordnung) § 37 geregelt. Diese notwendigen Stellplätze müssen aber für dauernd genutzte Automobile der Haushalte in ausreichender Menge bemessen werden. Darum können die Gemeinden die Stellplatzverpflichtung (LBO §37) für Wohnungen gemäß LBO §74 ABS 2 Nr. 2 von einem Stellplatz auf bis zu zwei Stellplätze pro Wohnung erhöhen. Nachhaltiges Bauen ist zu begrüßen, aber wo bleibt in Plochingen der Blick für die Parkplatz-Realität?
Die Rückerstattung der Parkgebühr hat sich nicht bewährt. Es wurden im Haushalt 5000 € für das Stadtmarketing zur Verfügung gestellt, aber nur 3000 von durch die Kunden abgerufen. Mit der Parkgebührenerhöhung wurde die Einkaufsattraktivität auch nicht unbedingt erhöht. Jetzt soll es ein Chip für die Parkgebührenrückerstattung richten. Die Umstellung des Systems soll 14.500 € kosten. Der Vorschlag, eine „Brezeltaste“ im Zuge der Umstellung einzuführen, wurde abgelehnt. In vielen Gemeinden hat es sich bewährt, dass die Kunden 15 Minuten oder 30 Minuten umsonst parken dürfen, um z. B. am Bahnhof die Zeitung oder Brötchen zu holen oder das Gepäck für jemanden zum Gleis zu bringen.
Auch in der Häfnergasse würde sich eine „Brezeltaste“ anbieten, um z. B. zur Post zu gehen, zumindest solange sie noch am jetzigen Standort ist.