AllgemeinHallenbad für alle Bürger

Bürgerbegehren für ein Bürgerbad

Leserbrief zum Artikel in der Esslinger Zeitung vom 8./9.12.2018

Sehr geehrte Frau Bitzer,

Als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens Stadtbad möchte ich den Beitrag von Frau Bitzer wie folgt ergänzen:

1.) Am 07.11.2018 haben wir Herrn BM Buß den Entwurf des Unterschriftenformulars für das Bürgerbegehren zugeleitet und u.a. gebeten zu prüfen, ob das Bürgerbegehren im Widerspruch zu bisherigen Beschlüssen des Gemeinderates steht und ob die Begründung rechtlich einwandfrei ist.

Vor allem haben wir um Auskünfte hinsichtlich der Kostendeckung gebeten. Dazu sind wir gem. §21 Abs.3 der Gemeindeordnung BW und der Landtagsdrucksache 15/7265 vom 03.08.2015 berechtigt.

2.) Am 27.11.2018 ging die Antwort ein. Uns wurde mitgeteilt, dass „die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht abschließend geprüft“ wurde. Zur Frage der Kostendeckung wurde lediglich allgemein ausgeführt, man könne Kredite aufnehmen, Vermögensgegenstände veräußern, Steuern erhöhen etc.. Konkrete Vorschläge zur Kostendeckung wurden nicht gemacht.

3. Am 04.12.2018 haben wir daher dem Bürgermeister eine Reihe ganz konkreter Fragen zur Kostendeckung per E-Mail zugeschickt. So haben wir z.B. gefragt, ob die Stadtwerke Plochingen berechtigt sind, die Vorsteuer abzuziehen. Dann könnte man die Mehrwertsteuer beim Bau des Hallenbades einsparen.

4. Zehn Bundesländer verzichten bei Bürgerbegehren auf einen Kostendeckungsvorschlag – nicht so Baden-Württemberg. Obwohl der Kostendeckungsvorschlag nicht Bestandteil des Bürgerentscheides ist, den Gemeinderat nicht bindet und letztlich im Papierkorb landet, wird er immer wieder von Bürgermeistern und Gemeinderäten als rechtliche Hürde benutzt, um Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Um das zu verhindern, verlangen wir von BM Buß die notwendigen Auskünfte. Dazu ist er gem. §21 Abs.3 der Gemeindeordnung BW und der Landtagsdrucksache 15/7265 vom 03.08.2015 verpflichtet.

5. Der Bund hat für die Jahre 2016 bis 2019 für finanzschwache Gemeinden – wie Plochingen- Finanzhilfen im sog. „Ausgleichsstock 2 – Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Stutensee (Kreis Karlsruhe) erhielt 1.787.000 EUR für den Neubau des Hallenbades. Das Hallenbad wurde im September 2018 eröffnet. (https://www.meinstutensee.de)

Anstehende Veranstaltungen